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Häufig gestellte Fragen

Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um den Sozial- und Gesundheitssprengel finden Sie in unserern FAQ´s. Unsere MitarbeiterInnen beantworten Ihre Fragen gerne auch persönllich unter 0533288483 oder kontakt@sozialsprengel.at.

Wir bieten Beratungen, kostenlose Erstgespräche, Case-Management, Hauskrankenpflege, medizinische Hauskrankenpflege, palliative Hauskrankenpflege, Wundmanagement, Heimhilfe, Hauswirtschaftsdienst, Heilbehelfeverleih, Aromapflege, Mitgestaltung von sozialen Projekten, Koordination Schlaganfallpfad, Medikamente Blistern und Essen auf Rädern an.

Mehr Informationen hier.

Unsere mobilen Pflegeleistungen werden durch sozial gestaffelte Selbstkostensätze unserer Klienten, die abhängig des individuellen Einkommens sind, verrechnet. Mehr Infos hier: (Verweis auf Tarifrechner und Erläuterung)

Mehr Informationen hier.

  • Personen mit Hauptwohnsitz in den Gemeinden Kirchbichl, Bad Häring und Langkampfen
  • Bezieher von Pflegegeld
  • Personen ohne Pflegegeldbezug mit ärztlicher Bestätigung
  • Personen ohne Pflegegeldbezug, die bereits einen Antrag gestellt haben
  • Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft
  • Eine Betreuung zum Vollkostentarif ist ebenfalls möglich (zum Beispiel für Gäste usw.). Für mehr Informationen können Sie uns gerne kontaktieren.

Lt. Betreuungsvereinbarung werden Termine, welche nicht 24h Stunden vor Ihrem vereinbarten Termin abgesagt werden, zur Gänze verrechnet. In Ausnahmefällen (plötzliche Krankenhauseinweisung usw.) fallen keine Kosten an.

Bei Bedarf rufen Sie uns bitte während der Öffnungszeiten im Büro an oder füllen Sie folgendes Formular aus. Das Essen wird Ihnen von unseren freiwilligen HelferInnen geliefert.

Unsere mobilen Pflegeleistungen werden durch sozial gestaffelte Selbstkostensätze unserer Klienten, die abhängig des individuellen Einkommens sind, verrechnet. Ein Teil der Pflegekosten wird vom Land Tirol finanziert. Die Restfinanzierung erfolgt durch Firmensponsoring, Gemeindesubventionen und Ihre Spende. Vielen Dank!

Ja, sehr gerne können Sie einen Abbuchungsauftrag unterschreiben. Hierbei wird ganz einfach der Rechnungsbetrag von ihrem Bankkonto abgebucht.