Tarife
Sozial gestaffelte Tarife
Durch die Einführung sozial gestaffelter Tarife Seitens des Landes Tirols zahlen KlientInnen je nach Einkommen und Ausgaben . Dieses Abrechnungssystem hat zum Ziel die mobile Pflege zu Hause leistbar zu machen und somit pflegende Angehörige zu entlasten. Die erforderlichen Daten werden im Zuge des Erstkontaktes im Auftrag des Landes erhoben.
Folgende Parameter werden für die Ermittlung herangezogen
Einkommen:
*Familieneinkommen/ Haushaltseinkommen
*Sonstige Einkommen beider Partner (zB Mieteinnahme, Zusatzpension etc.)
*Pflegegeld
Ausgaben:
*Wohnkosten (zB Miet- und Betriebskosten bis zum Höchstsatz lt. Land Tirol)
*Verpflichtende Unterhaltszahlungen
Folgende Unterlangen werden benötigt
Einkommen:
*Pensionsbescheid (bei Ehepartnern beide Bescheide)
*Pflegegeldbescheid (bei Ehepartnern beide Bescheide)
*Lohn-/Gehaltszettel
*Einkommenssteuerbescheid (zB bei Miet- und Pachteinnahmen)
Belege für Wohnkosten:
*Miete
*Betriebskosten (Strom, Heizung, Wasser, Müll, Kaminkehrer etc.)
*Versicherungen (Hausrat-, Feuerversicherungen)
Belege für Verpflichtende Unterhaltsleistungen:
*Zahlungsnachweis
Wichtiger Hinweis
Falls die Unterlagen bis zur Rechnungsstellung (Anfang des Folgemonats) nicht bei uns eingelangt sind, sind wir leider gezwungen den Höchstsatz zu verrechnen. Im Falle einer Nichtangabe bzw. bei Falschangabe behält sich das Land vor, den Selbstbehalt 3 Jahre zurück zu korrigieren bzw. den falschen Selbstbehalt aufzurollen.
Die Bemessungsgrundlage errechnet sich nach Einnahmen und Ausgaben abzüglich Lebenserhaltungskosten (nach den Grundsätzen des Tiroler Mindestsicherungsgesetzes).
Mit Hilfe des Tarifrechners können Sie die jeweiligen Klientenselbstbehalte im Voraus abschätzen.